Hygienevorschriften in den einzelnen Bundesländern Teil 5

Body Cult Tattoo Supplies
2024-05-16 15:20:00 / Body Cult Infos
Hygienevorschriften in den einzelnen Bundesländern Teil 5 - Hygienevorschriften pro Bundesland

Wir kommen zum letzten Teil unserer Reihe der Hygienevorschriften in den einzelnen Bundesländern. Wir beleuchten heute die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

MECKLENBURG-VORPOMMERN

Wie bereits in den vorherigen Blogbeiträgen zu den Hygienebestimmungen gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern die Einhaltung eines Hygieneplans. Dieser muss routinemäßig unter Eigenkontrolle durchgeführt und an alle Mitarbeiter unterrichtet werden. Für einen ordnungsgemäßen Hygieneplan wird empfohlen, sich eine Fachkraft für Hygiene zurate zu ziehen. Der Hygieneplan muss jederzeit zugänglich und einsehbar für alle Mitarbeiter sein. Mindestens einmal pro Jahr sollen die Mitarbeiter zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen belehrt werden. Die Belehrung muss schriftlich dokumentiert werden.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern muss das Tattoo Studio den Hygieneanforderungen an Equipment und Ausstattung entsprechen. Der Behandlungsraum muss räumlich vom Warteraum getrennt und gut belüftet sein. Der Fußboden muss wisch- und desinfizierbar sein. Bei den Einrichtungsgegenständen muss darauf geachtet werden, dass diese für eine Nassreinigung und Desinfektion geeignet sind. Ein Handwaschbecken muss im Behandlungsraum angebracht sein und sowohl kaltes wie auch heißes fließendes Wasser bieten. Flüssigseife, Papierhandtücher sowie Handdesinfektionsmittel muss für die Mitarbeiter ebenfalls in jedem Behandlungsraum zur Verfügung stehen. Handtücher oder Stückseifen, die von mehreren Mitarbeitern genutzt werden, sind nicht zulässig.
Am Arbeitsplatz darf weder gegessen, geraucht noch getrunken werden. Auch das Deponieren von Nahrungsmitteln im Behandlungsraum ist nicht erlaubt.
Nur allzu oft erhalten Tätowierer die Frage, ob man denn eine Begleitperson mitbringen darf. Grundsätzlich darf man diese mitbringen, die Begleitperson darf aber nicht mit in den Behandlungsraum.
Vor jeder Tattoo Session müssen die Arbeitsflächen sowie der Behandlungsstuhl gereinigt und desinfiziert werden. Auch du als Tätowierer musst dich an ein paar Bestimmungen halten, was deine Kleidung oder deine Haare betrifft. Lange Haare sind zusammen zu binden, Schmuck ist abzulegen und du solltest nicht deine Straßenkleidung zur Session anlassen. Es empfiehlt sich extra Arbeitskleidung anzuziehen. Vor der Session müssen die Hände desinfiziert werden und Einmalhandschuhe angelegt werden.
Eine Aufklärung deines Kunden ist unerlässlich. Kläre deine Kunden stets über die Risiken eines Tattoos auf und erläutere ihnen, wie sie das Tattoo im Anschluss ordnungsgemäß pflegen.
Wie immer empfiehlt es sich, dass du dich bei Unsicherheiten zu den Hygienebestimmungen bei dem für dich zuständigen Hygieneamt informierst

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Auch in Schleswig-Holstein wird besonderen Wert auf die Hygienemaßnahmen in einem Tattoo Studio gelegt. Hat man doch tagtäglich mit Körperflüssigkeiten zu tun, die im schlimmsten Fall Erreger wie AIDS, Hepatitis B und C oder andere Krankheitserreger in sich tragen können.
In Schleswig-Holstein ist jeder Tätowierer, Piercer oder auch Kosmetiker dazu verpflichtet, sich in einem Kurs oder Fortbildung zum Thema Hygiene weiterzubilden und das Gelernte in seinem Studio anzuwenden.
Vor jeder Tattoo Session müssen die Hände sowie die zu behandelnde Hautfläche mit Desinfektionsmittel desinfiziert und Einmalhandschuhe werden getragen. Geräte, die bei der Session in Kontakt mit der Haut kommen, sollten ebenfalls gereinigt und desinfiziert werden. Dasselbe gilt auch für die Oberflächen im Behandlungsraum sowie dem Inventar.
Nach der Tattoo Session sind Nadeln in einem extra dafür vorgesehenen Behälter der stich-, reiß- und bruchfest ist, zu entsorgen.
Auch in Schleswig-Holstein hat der Tätowierer die Pflicht, einen entsprechenden Hygieneplan zu führen und diesen an einer Stelle aufzubewahren, die für jeden gut einsehbar ist. Eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter ist ebenfalls durchzuführen.
Vor jeder Session muss der Kunde über Risiken und Nebenwirkungen informiert sowie über die korrekte After Care unterrichtet werden.

RHEINLAND-PFALZ

In Rheinland-Pfalz gibt es spezielle Anforderungen, die an einen Tätowierer gestellt werden. Folgende Grundkenntnisse in diesen Bereichen müssen vorliegen:
- Keimquellen und Übertragungswege, Erreger von Haut- und Wundinfektionen, blutübertragbare Viren, insbesondere Hepatits B und C sowie HIV
- allgemeine Hygiene (Keimquellen, Keimübertragungswege, Möglichkeiten und Methoden zur Unterbrechung von Keimübertragungen)
- spezielle Hygiene (Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, Aufbereitung von für die Keimübertragung relevanten Instrumente, Händedesinfektion, Hautantiseptik, Flächendesinfektion, Schutz vor Re-Kontamination, Umgang mit sterilen Materialien, Anforderungen an Wasser, Umgang mit Einwegmaterialien, Abfallbeseitigung)
- Maßnahmen des Personalschutzes (Einweghandschuhe, Schutzkleidung, Händereinigung und Händedesinfektion, Kleidung, Verhinderung einer Umgebungskontamination)
- Maßnahmen, die die komplikationslose Abheilung von Tätowier-Wunden fördern (wünschenswert ist ein zertifizierter Fachkundenachweis)

Tätowierern wird grundsätzlich empfohlen, sich gegen Hepatitis A und B impfen zu lassen.
Doch nicht nur an den Tätowierer werden Anforderungen gestellt, sondern auch an den Kunden. Wie bereits in den zuvor vorgestellten Blogbeiträgen gilt auch in Rheinland-Pfalz eine ordentliche Aufklärung des Kunden. Er muss auch über die ordnungsgemäße Nachbehandlung unterrichtet werden. Doch auch eine körperliche Voraussetzung muss erfüllt sein. Dazu gehört beispielsweise, dass der Kunde volljährig sein muss oder, falls noch minderjährig, eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten vorliegt. Personen, die unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen oder Alkohol stehen, dürfen nicht tätowiert werden. Ebenfalls dürfen Frauen, die sich in der Schwangerschaft befinden, nicht tätowiert werden. Muttermale oder Leberflecke dürfen nicht übertätowiert werden.
Beim Arbeitsbereich gilt es, dass dieser zwingend vom Rezeptions- und Wartebereich räumlich getrennt sein muss. Im Arbeitsbereich sind Essen, Trinken sowie Rauchen untersagt. Der Arbeitsbereich muss leicht zu reinigen, gut belüftet und ausreichend beleuchtet sein. Die Fußböden und Arbeitsflächen müssen glatt und wasserabweisend bzw. leicht abzuwischen und desinfizierbar sein.
Ein Handwaschplatz muss sich in leicht erreichbarer Nähe zum Tätowierbereich befinden, jedoch nicht zu nah, dass das Aufspritzen von Wasser eine Kontamination des Tätowierplatzes mit sich ziehen kann. Neben einem Seifenspender muss sich am Handwaschplatz außerdem ein Händedesinfektionsspender, Papierhandtücher und ein Abfallbehältnis für die Papierhandtücher befinden.
Einrichtungsgegenstände wie Tätowierstuhl oder auch Armlehne müssen eine glatte, leicht zu reinigende und desinfizierbare Oberfläche haben. Falls dies nicht gewährleistet ist, müssen flüssigkeitsabweisende Einwegbezüge verwendet werden.
Für die Nadeln muss ein Nadelabwurfbehälter verwendet werden und die Tattoo-Maschine muss vor jedem Kunden neu gereinigt, desinfiziert und eingetütet werden.
Farbflaschen müssen immer geschlossen und vor Staub geschützt aufbewahrt werden. Vor dem Gebrauch sollten die Farbflaschen gut geschüttelt werden. Zum Verdünnen der Farben darf ausschließlich steriles Wasser oder speziell dafür vorgesehener Farbverdünner genutzt werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich für jeden Tätowierer eine Hygieneschulung zu besuchen oder sich bei dem für ihn zuständigen Hygieneamt zu informieren.